Arztinformation
Antworten zu den wichtigsten Fragen
Viele Patienten mach sich immer öfter Gedanken über die richtige Gesundheitsvorsorge. Wir haben gute Nachrichten: Der Gesetzgeber hat den § 23 SGB V geändert und die „ambulante Vorsorgemaßnahme“, früher besser als „ambulante Badekur“ bekannt, wieder zur Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen gemacht.
Mit einer „ambulanten Badekur“ wird ganz gezielt und vor allem effektiv Vorsorge geleistet. Ein Badearzt oder eine Badeärztin erstellt die Verordnungen nach eingehender Diagnose. Zwischen- und Abschlussuntersuchungen sorgen dafür, dass die ärztliche Kontrolle während des gesamten Kuraufenthaltes gegeben ist. Neben zahlreichen Maßnahmen der physikalischen Therapie können auch die sogenannten „ortsspezifischen Heilmittel“ verordnet werden – in unserem Falle ist das das original Bad Birnbacher Heilwasser.
Neben der klassischen Badekur haben wir gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) den wissenschaftlichen Nachweis erbracht, wie man die negativen Folgen von Stress vermeiden kann. Entstanden ist eine von allen deutschen Krankenkassen zugelassene Kompaktkur: AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress.
Bitte beachten Sie: Der Antrag für die Kompaktkur AGES ist der selbe, wie für die ambulante Badekur. Um AGES für Ihren Patienten zu beantragen, muss der Antrag für eine ambulante Vorsorgeleistung ausgefüllt werden. Im Absatz für besondere Anforderungen muss Folgendes ergänzt werden: ambulante Kompaktkur „Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Ebenso muss der empfohlene Kurort Bad Birnbach eingetragen sein.