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Antworten zu den wichtigsten Fragen

Gerade in der Zeit der Pandemie machen sich viele Patienten Gedanken über die richtige Gesundheitsvorsorge. Wir haben gute Nachrichten: Der Gesetzgeber hat in diesem Jahr den § 23 SGB V geändert und die „ambulante Vorsorgemaßnahme“, früher besser als „ambulante Badekur“ bekannt, wieder zur Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen gemacht.

Gemeinsam mit Dr. Thomas Laser und unseren Gesundheitsmanagern der Rottal Terme haben wir alle relevanten Arztinformationen zu diesem Thema zusammengetragen. Aktuell hilft es auch jenen, die an „Long Covid“ leiden. Fachliteratur zufolge treten Effekte wie Kurzatmigkeit, anhaltende Erschöpfung, Müdigkeit, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen, neurologische Ausfälle oder psychische Folgen häufig nach einer Corona-Infektion auf. Gerade dann kann eine ambulante Badekur hilfreich sein.

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