Ihre Badekur in Bad Birnbach
Die Ambulante Vorsorgeleistung
als Pflichtleistung der Krankenkassen
Gute Nachrichten für unsere Gäste: Die „ offene Badekur“ ist zurück!
Die „offene Badekur“ (ambulante Vorsorgemaßnahme nach §23 SGB V) ist als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung beschlossen, durch die sowohl ambulante Badekuren, als auch stationäre Vorsorgeleistungen wieder bezahlt werden müssen. Ein Geschenk für alle Beteiligten: Die Krankenkassen investieren wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten, medizinische Thermalbäder, Massagen und viele andere Anwendungen können vom Badearzt im Rahmen einer genehmigten Kur wieder verordnet werden!
Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten, d. h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, gewähren manche Kassen einen Zuschuss (die Höhe dessen erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse). Die Gebühr für das Verordnungsblatt beträgt 10 €.

Sie gehen zum Hausarzt: Dieser stellt Ihren Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft den Antrag und sofern der Antrag genehmigt wird – wird Ihnen ein Badekurscheckheft ausgestellt. Jetzt können Sie den Aufenthalt bei Ihrem Wunsch-Gastgeber buchen.
Wir im ländlichen Bad bieten auch eine OnkoTrainKur an.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier!