Vollsperrungen in Bad Birnbach
ST2324, Bereich Pfarrkirchner Straße, Hotstraße, Bad Birnbach
In den Pfingstferien und danach kommt es in Bad Birnbach zu nicht unerheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen
Liebe Gäste und Mitglieder,
in den Pfingstferien und danach kommt es in Bad Birnbach zu nicht unerheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Grund sind Vollsperrungen der Pfarrkirchner Straße und der Hoftstraße (Staatsstraße 2324) wegen notwendiger Arbeiten an Wasserleitungen.
Die Arbeiten werden in 2 Bauabschnitten ausgeführt, um die Auswirkungen auf den Individual- als auch den öffentlichen Personennahverkehr zu begrenzen.
Abschnitt I:
Zeitraum 10.06.2025 bis 22.06.2025 (Pfingstferien)
Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Rottaler Stuben - Einmündungsbereichs der Kreisstraße PAN 11 in die St 2324 - und hinauf bis Höhe Hoftstraße 4 (Einmündung Lindhuberstraße)
Von Grottham kommend erfolgt die Umleitung über die Lindhuberstraße, für welche zwischen dem Aloisenweg und der Aunhamer Höhenstraße eine temporäre Einbahnregelung eingerichtet wird, da im engen Kurvenbereich keine Begegnungsverkehr möglich ist.
Weiter führt die Umleitung, dann auch für den Verkehr von Aunham kommend, über die Prof.-Drexel-Str. und die Kreuzsäulenstraße/Auf der Schrann. Auch in der Kreuzsäulenstraße/Auf der Schrann wird aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten vorübergehend eine Einbahnregelung mit einer Fahrtrichtung zur Hans-Moser-Straße (PAN 11) hin eingerichtet.
Der Verkehr auf der Hans-Moser-Straße (PAN 11) in Richtung Ortsmitte wird über die Hofmark und die Marktstraße um die Baustelle herumgeführt. Um die Befahrbarkeit der Strecke zu gewährleisten, sind vorübergehende Haltverbote im Einmündungsbereich der Hofmark mit Marktstraße vor dem dortigen Edeka Markt und der Sparkasse erforderlich, welche unbedingt einzuhalten sind und auch von der Polizei kontrolliert werden.
Abschnitt II:
Zeitraum vom 23.06.2025 bis 27.06.2025
Die Vollsperrung verlagert sich dann nur noch auf die Pfarrkirchner Straße zwischen der Kreuzung Pfarrkirchner Straße/Prof.-Drexel-Straße/Lindhuberstraße bis zur Einmündung PAN 11 (Hofmark), wobei der Einmündungsbereich der PAN 11 in der Nord-Süd-Achse befahrbar bleibt.
Die Umleitung sowie die vorübergehenden Einbahnregelungen bleiben im Bereich der Lindhuberstraße und der Kreuzsäulenstraße/Auf der Schrann bestehen. Eine Umleitung über die Marktstraße und die dortigen Haltverbote sind dann nicht mehr erforderlich.
Hinweise:
- Die Kreuzsäulenstraße/Auf der Schrann wird erforderlicher Weise für die Zeit der Bauarbeiten in der Fahrtrichtung zur Hans-Moser-Straße auch für den Durchgangsverkehr freigegeben, allerdings nicht für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t. Die Anwohner im Bereich der Kreuzsäulenstraße/Auf der Schrann werden um Beachtung der temporär geänderten Verkehrsführung gebeten.
- Zudem ist für den überörtlichen Zielverkehr eine weiträumige Umleitung über die Anschlussstellen der B 388 eingerichtet.
- Der Gasthof „Rottaler Stuben“, Hoftstraße 1, kann zu jeder Zeit angefahren werden. Im Zeitraum des Bauabschnitts I kann der Parkplatz über die Pfarrkirchner Straße erreicht werden und im Zeitraum des Bauabschnitts II über die Lindhuberstraße/Hoftstraße.
- Das Modegeschäft „Hosen Kotter“, Pfarrkirchner Straße 1“ sowie das Elektrogeschäft „Elektro Eisenreich“, Hofmark 37, können im Bauabschnitt I über die Hofmark (Parkplätze in der Hofmark befahrbar) sowie zu Fuß über den Neuen Marktplatz erreicht werden. Im Bauabschnitt II sind beide Geschäfte wieder über die Hofmark sowie über die Hoftstraße anfahrbar.
- Um den Verkehrsteilnehmern aufgrund der Einschränkungen und dem teilweisen Wegfall von Parkflächen das Abstellen von Fahrzeugen im Ortsbereich zu erleichtern, wird während der Bauzeit auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parküberwachung) auf den gebühren- und zeitbeschränkten Parkflächen im Ortsbereich verzichtet.
- Unterbrechung der Wasserversorgung: Sofern Ihr Anwesen von der Unterbrechung der Wasserversorgung im Zuge der Bauarbeiten betroffen ist, werden Sie gesondert über Einwurfzettel informiert. Dies betrifft ausschließlich die Anwesen Pfarrkirchner Str. 1-17, Hoftstr. 1-4, Hofmark 32 und Hofmark 37
Hier die verkehrsrechtliche Anordnung mit den entsprechenden Plänen zur Veranschaulichung