Bühne frei
Veranstaltungen
Stand 1.11.2020 Veranstaltungen jeglicher Art werden landkreisweit untersagt. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 7. BayIfSMV sind davon ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Hier finden Sie das aktuelle Veranstaltungsprogramm.
Folgende Bedingungen müssen bei allen Veranstaltungen im Artrium oder auf dem Neuen Marktplatz eingehalten werden:
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Mindestabstand
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Mund-/ Nasenschutz
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Hände desinfizieren
Allgemeine Verhaltensregeln |
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Artrium | Neuer Marktplatz |
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"Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen empfehlen wir eine frühzeitige Ticketbuchung.
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