Präventionsangebote
ALLES FÜR IHRE GESUNDHEIT
Gesundheitsprävention nach § 20 SGB V. Diese Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen, teils mehrmals pro Jahr, genehmigt. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig für alle Behandlungen vorab Termine.