Ambulante Vorsorgeleistung
Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Sie den Kurort und die Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt frei wählen. Ambulante Vorsorgeleistungen dienen der Krankheitsverhütung oder sollen eine Verschlimmerung von Krankheiten verhindern. Früher war diese Kurform auch unter dem Namen "ambulante Badekur" bekannt.
Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten, d. h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, gewähren manche Kassen einen Zuschuss (die Höhe dessen erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse).
Eine ambulante Vorsorgeleistung können Sie alle drei Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Je nach medizinischer Notwendigkeit kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden.
Ambulante Vorsorgeleistungen
in anerkannten Kurorten
SGB Nr. V; GKV § 23,2
Zuerst zum Arzt schriftlicher Antrag des Arztes gemäß der Reha-Richtlinien |
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Krankenkasse prüft und genehmigt Achtung: In der Regel wird jeder Antrag erst einmal abgelehnt - lassen Sie sich davon nicht abschrecken, die Genehmigung erfolgt in den meisten Fällen erst nach dem zweiten Versuch! |
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Ambulante Vorsorgeleistung |
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Patient wählt mit dem Arzt einen geeigneten Kurort |
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