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Behandlung nach Heilmittelverordnung

Behandlung nach Heilmittel­verordnung

Falls Ihnen für Ihren Aufenthalt in Bad Birnbach eine ambulante Vorsorgemaßnahme nicht genehmigt werden sollte, oder Sie einen etwas kürzeren Aufenthalt planen und ebenso etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, gibt es die Möglichkeit einer Behandlung nach Heilmittelverordnung. Dazu benötigen Sie ein Rezept Ihres Hausarztes oder eines Kurarztes in Bad Birnbach mit den dementsprechenden Leistungen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und damit die Behandlung
sofort begonnen werden kann, müssen Sie bei der Ausstellung des Rezeptes (siehe linke Seite) durch den Arzt folgende Grundsätze beachten:

1

Rezept-Ausstellungsdatum: Mit der Behandlung muss spätestens am 28.Tag nach der Ausstellung des Rezeptes (Ausstellungstag inbegriffen) begonnen werden.

2

Die Angabe der therapierelevanten Diagnose muss in Form eines oder mehrerer ICD-10-Schlüssel und/oder als Klartext erfolgen.

3

Es ist eine Diagnosegruppe gemäß Heilmittelkatalog der HeilM-RL anzugeben.

4

Die „Leitsymptomatik“ ist zwingend anzugeben, damit der Therapeut möglichst effizient mit der Therapie beginnen kann. Bitte zur Terminplanung mitbringen: Chipkarte Ihrer Krankenversicherung und ggf. Nachweis über Befreiung zur Zuzahlung. 

5

Angabe der Verordnung lt. Heilmittelkatalog z. B. Übungsbehandlung im Bewegungsbad Gruppe, Krankengymnastik, etc. Setzen Sie sich mit der Rottal Terme in Bad Birnbach unter T 0 85 63.29 00 in Verbindung.
Wir informieren Sie gerne, für welche Anwendungen die Krankenkasse aktuell die Kosten übernimmt.

6

Die Vorgabe „Behandlungseinheiten“ ist für uns bindend!

7

Die Festlegung der Frequenz oder der Frequenzspanne der Behandlungseinheiten erfolgt symptom- und bedarfsorientiert gemäß der Vorgabe der Ärztin oder des Arztes.

8

Arztstempel und Unterschrift müssen in jedem Fall vorhanden sein!

Hinweis: Sondervereinbarungen der Krankenkassen ausgenommen.