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Behandlung nach Heilmittelverordnung

Behandlung nach Heilmittel­verordnung

Auch außerhalb der ambulanten Vorsorgeleistungen (früher ambulante Badekur) können Sie Behandlungen, die Ihre Krankenkasse bezahlt, erhalten. Dazu benötigen Sie ein Rezept Ihres Haus-, Fach- oder Badearztes in Bad Birnbach. Allerdings können die verordneten Kurmittel nur abgegeben werden, wenn bei der Ausstellung des Rezeptes (siehe unten) folgende Grundsätze beachtet werden:

1

Rezept-Ausstellungsdatum: Mit der Behandlung muss spätestens am 10. Tag nach der Ausstellung des Rezeptes (Ausstellungstag inbegriffen) begonnen werden, oder Ihr Arzt trägt

2

bei „Behandlungsbeginn spätestens am“ ein anderes Datum ein. Wir empfehlen, den Behandlungsbeginn mit Ihrer Ankunft am Kurort abzustimmen.

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Bei „Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall)“ sind alle nötigen Eintragungen vorzunehmen (z. B. bei Verordnung von Krankengymnastik ist ggf. „Gruppe“ anzukreuzen). Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls (d. h. mehr als 6 Anwendungen) muss das entsprechende Feld angekreuzt und die medizinische Begründung im unteren Teil des Rezepts aufgeführt sein.

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Angabe der Verordnung lt. Heilmittelkatalog z. B. KMT (Klassische Massagetherapie), KG (Krankengymnastik), etc. Setzen Sie sich mit der Rottal Terme in Bad Birnbach unter T 0 85 63.29 00 in Verbindung. Wir informieren Sie gerne, für welche Anwendungen die Krankenkasse aktuell die Kosten übernimmt.

5

„Diagnose mit Leitsymptomatik“ ist zwingend anzugeben, damit der Therapeut möglichst effizient mit der Therapie beginnen kann. Bitte zur Terminplanung mitbringen: Chipkarte Ihrer Krankenversicherung und ggf. Nachweis über Befreiung zur Zuzahlung.

6

Der „Indikationsschlüssel“ ist als Ergänzung der „Diagnose mit Leitsymptomatik“ zwingend anzugeben.