Stationäre Kur
Reicht eine ambulante Vorsorgeleistung nicht aus, kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Hierbei werden vom Leistungsträger die gesamten Kosten übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt im Allgemeinen 10 € pro Kurtag. Schließt sich die Heilbehandlung einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar an (Anschluss-Rehabilitation), so müssen die Versicherten über 18 Jahre 10 € für längstens 28 Tage beitragen, wobei Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits an andere Krankenanstalten geleistet worden sind, angerechnet werden.
In Bad Birnbach steht Ihnen hierfür die Klinik Rosenhof für Anschluss-Heilbehandlungen zur Verfügung.
Stationäre Vorsorgeleistungen
in anerkannten Kurorten
SGB Nr. V; GKV § 23,4
Zuerst zum Arzt schriftlicher Antrag des Arztes gemäß der Reha-Richtlinien |
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Krankenkasse prüft und genehmigt Achtung: In der Regel wird jeder Antrag erst einmal abgelehnt - lassen Sie sich davon nicht abschrecken, die Genehmigung erfolgt in den meisten Fällen erst nach dem zweiten Versuch! |
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Stationäre Vorsorgeleistungen |
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Patient und Krankenkasse wählen eine Vertragseinrichtung |
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Willkommen in Bad Birnbach und der Rottal Terme!