Breitbandausbau im Markt Bad Birnbach: 4. Förderverfahren | Bad Birnbach Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Breitbandausbau

Breitbandausbau im Markt Bad Birnbach: 4. Förderverfahren

Breit­band­ausbau im Markt Bad Birnbach: 4. Förder­verfahren

Für alle Fragen rund um das Thema Breitbandausbau steht Ihnen beim Markt Bad Birnbach Geschäftsleiter Tweraser zur Verfügung:
 
     

KURT TWERASER
GESCHÄFTSLEITER

Verwaltungsgemeinschaft Bad Birnbach
Markt Bad Birnbach • Gemeinde Bayerbach
Neuer Marktplatz 1 • 84364 Bad Birnbach
T +49 (0) 85 63.96 30 12
F +49 (0) 85 63.96 30 53 4
Kurt.Tweraser@badbirnbach.net

Teilnahme am Bay. Förderprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung

Mehr Informationen zum Bayerischen Förderprogramm finden Sie unter:
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/

  

Interkommunale Zusammenarbeit:

Die Kommunen Bad Birnbach und Bayerbach haben für den Breitbandausbau eine interkommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.

1. Markterkundungsverfahren
2. Ergebnis der Markterkundung
3. Auswahlverfahren Bekanntmachung
4. Auswahlverfahren Ergebnis
5. Zuwendungsbescheid Bezirksregierung
6. Kooperationsvertrag
7. Fördersteckbrief
8. Projektbeschreibung

1. Markterkundungsverfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation , NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Bad Birnbach im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

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Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 21.07.2020). Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen.

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